Allgemeine Geschäftsbedingungen für FRAG MEIN PONY!
Diese Bedingungen betreffen das persönliche Kennenlernen, den Jahresausbildungsplatz und gesondert angebotene Veranstaltungen für Kinder. Vertragspartnerin ist Elisabeth Müller, FRAG MEIN PONY!, Pranitzer Straße 21, 06188 Landsberg OT Oppin, E-Mail: mail@fragmeinpony.com. Bei minderjährigen Teilnehmenden schließt ein sorgeberechtigter Elternteil den Vertrag im eigenen Namen für die Teilnahme des Kindes und trägt die Zahlungspflicht. Die konkrete Buchung beziehungsweise Ausbildungsvereinbarung legt das teilnehmende Kind, den Beginn und gegebenenfalls den festen Unterrichtstermin fest.
1. Angebot und Durchführung
Elisabeth Müller vermittelt Kindern Pferdekompetenz in einer ganzheitlichen Ausbildung. Dazu gehören je nach Ausbildungsstand und Situation insbesondere das Beobachten und Verstehen von Pferden, Pflege und Vorbereitung, sicherer Umgang, Führen, Bodenarbeit, Wissen über Versorgung und Pferdewohl sowie Reiten. Ein bestimmter Anteil an Reitzeit, ein bestimmtes Pferd oder ein bestimmter Ausbildungsfortschritt werden nicht zugesagt. Die Inhalte werden nach dem Entwicklungsstand des Kindes sowie dem Wohl von Mensch und Pferd ausgewählt. Elisabeth Müller und von ihr angewiesene, für die jeweilige Aufgabe geeignete Personen führen den Unterricht durch.
Kennenlerntermine und Veranstaltungen umfassen die in der jeweiligen Buchung beschriebenen Leistungen und Zeiten. Der Jahresausbildungsplatz umfasst einen festen wöchentlichen Unterrichtstermin von 90 Minuten in einer Gruppe von zwei bis höchstens vier Kindern. „Jahresausbildungsplatz“ bezeichnet das langfristig angelegte Ausbildungskonzept, keine feste Vertragsdauer von zwölf Monaten.
2. Kennenlerntermine
Ein Kennenlerntermin dauert 45 Minuten, findet als Einzeltermin statt und kostet 75 Euro einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Es können höchstens drei Kennenlerntermine stattfinden. Jeder Termin wird einzeln gebucht und bezahlt; die Termine gehören nicht zum Jahresausbildungsplatz. Aus einem Kennenlerntermin entsteht kein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Über einen Platz entscheiden die Familie und Elisabeth Müller nach dem Kennenlernen gemeinsam.
Die Onlinebuchung erfolgt mit mindestens sieben Tagen Vorlauf. Der Preis ist bei der Buchung im Voraus zu zahlen. Ein Termin wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Buchungs- und Zahlungsvorgangs verbindlich bestätigt.
Die sorgeberechtigte Vertragsperson kann einen bestätigten Kennenlerntermin bis spätestens sieben volle Tage vor dessen Beginn kostenfrei stornieren und erhält den gezahlten Preis zurück. Innerhalb derselben Frist kann sie nach Verfügbarkeit auf einen geeigneten freien Termin umbuchen; maßgeblich bleibt für jede Umbuchung die Frist des jeweils gebuchten Termins. Danach ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung nicht vorgesehen. Erscheint das Kind nicht oder kann es aus Gründen aus der Sphäre der Familie nicht teilnehmen, bleibt die Vergütung grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe genau dieses Termins werden nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
Sagt Elisabeth Müller den Termin ab, wird ein einvernehmlich vereinbarter neuer Termin angeboten oder der Preis für den ausgefallenen Termin erstattet. Eine Verschiebung gegen den Willen der Familie wird nicht vorausgesetzt.
3. Jahresausbildungsplatz und Monatsbeitrag
Der Jahresausbildungsplatz beginnt zum Ersten des in der Ausbildungsvereinbarung festgelegten Monats. Der Monatsbeitrag beträgt 249 Euro einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und ist monatlich im Voraus durch Überweisung spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats zu zahlen. Die Zahlungsdaten werden in der Ausbildungsvereinbarung oder Rechnung mitgeteilt.
Der Monatsbeitrag ist ein über das Jahr verstetigter Beitrag für den festen Platz und die vereinbarten Unterrichtswochen. Die Zahl der tatsächlich auf einen Kalendermonat fallenden Wochentage schwankt; Monate mit fünf möglichen Terminen kosten deshalb nicht mehr, Monate mit weniger Terminen nicht weniger. Planmäßige Betriebsferien und gesetzliche Feiertage sind im Beitragsmodell berücksichtigt.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei volle Kalendermonate. Anschließend läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform, etwa per E-Mail, gekündigt werden. Eine Kündigung kann schon während der Mindestlaufzeit erklärt werden, wirkt jedoch frühestens zum Ende des dritten Vertragsmonats. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
4. Unterrichtstage, Feiertage und Betriebsferien
Regelmäßiger Unterricht wird montags bis freitags angeboten. Maßgeblich ist der in der Ausbildungsvereinbarung vereinbarte feste Wochentag mit Uhrzeit. An gesetzlichen Feiertagen am Unterrichtsort findet kein Unterricht statt; ein Ersatztermin oder eine anteilige Erstattung wird hierfür nicht geschuldet.
Es gibt jährlich vier Wochen Betriebsferien: drei Wochen im Zeitraum um Weihnachten, Silvester und den Jahresbeginn sowie eine Woche während der Sommerferien. Die konkreten Termine der drei Winterwochen und der Sommerwoche teilt Elisabeth Müller jeweils mindestens acht Wochen vor Beginn per E-Mail oder WhatsApp mit. Während der angekündigten Betriebsferien findet kein regulärer Unterricht statt. Die Monatsbeiträge laufen entsprechend dem beschriebenen Jahresmodell weiter.
5. Verhinderung des Kindes und Ausfall einer Einheit
Kann das Kind eine angebotene reguläre Einheit wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen persönlichen Grund nicht wahrnehmen, bleibt der Monatsbeitrag fällig. Ein Anspruch auf Nachholen, einen anderen Gruppentermin oder Erstattung besteht nicht. Eine kurze Absage ist für die Planung willkommen, jedoch keine Voraussetzung dieser Regel.
Kann Elisabeth Müller eine geschuldete Einheit aus eigenen Gründen nicht erbringen, wird die dafür entrichtete Vergütung anteilig erstattet. Zur Berechnung wird die Summe von zwölf Monatsbeiträgen durch die Zahl der für den vereinbarten Wochentag im betreffenden Kalenderjahr vorgesehenen Unterrichtseinheiten geteilt. Gesetzliche Feiertage und rechtzeitig bekannt gegebene Betriebsferien zählen dabei nicht als vorgesehene Unterrichtseinheiten. Der so ermittelte Betrag wird für jede vollständig ausgefallene Einheit erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Ein Ersatztermin kann einvernehmlich vereinbart werden, wird aber wegen der festen Gruppen nicht generell angeboten.
6. Wetter und Sicherheit der Ausbildung
Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt. Bei Hitze, Sturm, starkem Regen, Trockenheit, Schnee oder anderen belastenden Bedingungen entscheidet die unterrichtende Person nach Sicherheit, Pferdewohl und Ausbildungsziel, welche Inhalte innerhalb der vereinbarten Zeit fachlich sinnvoll möglich sind. Dazu können insbesondere Pferdebeobachtung, Pflege, Bodenarbeit, Ausrüstungs- und Pferdewissen sowie theoretische Inhalte gehören. Solange eine zum vereinbarten Ausbildungskonzept passende Einheit sicher durchgeführt wird, bleibt der Beitrag fällig.
Ist wegen einer konkreten Gefahr überhaupt kein sicherer Unterricht möglich, findet keine Einheit statt. Die Folgen richten sich nach der Ursache des Ausfalls und den gesetzlichen Regeln; ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Rückzahlungsansprüche wird nicht vereinbart. Die Familie wird über Änderungen oder Absagen so früh wie möglich informiert.
7. Beginn und Ende der Betreuung
Die sorgeberechtigte Vertragsperson sorgt dafür, dass das Kind pünktlich zum vereinbarten Beginn erscheint und nach dem vereinbarten Ende abgeholt wird, sofern es nicht nach Absprache selbstständig gehen darf. Die vereinbarte Unterrichts- und Betreuungszeit beginnt und endet zur gebuchten Uhrzeit. Erscheint das Kind verspätet, besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholen der versäumten Zeit; die Vergütung bleibt unverändert. Die An- und Abreise organisiert die Familie. Kinder dürfen vor oder nach ihrer Einheit nach Absprache auf dem Hof warten; dadurch verlängert sich die vereinbarte Unterrichtszeit nicht. Verzögert sich die Abholung, informiert die sorgeberechtigte Vertragsperson Elisabeth Müller unverzüglich und klärt die Abholung.
Eltern können nach Absprache gelegentlich zuschauen, ohne den Unterricht zu beeinträchtigen. Ein Anspruch auf einen Aufenthaltsraum besteht nicht. Räume, die für Unterricht genutzt werden, stehen währenddessen nicht als Warteraum zur Verfügung. Eigene Hunde dürfen nur nach vorheriger Absprache auf den Hof mitgebracht werden.
8. Regeln für den Hof und den Umgang mit Pferden
Die Anweisungen der unterrichtenden Personen zum Umgang mit Pferden, zur Nutzung des Hofs und zur Sicherheit sind einzuhalten. Pferde werden nicht ohne Erlaubnis gefüttert, geholt, angebunden oder betreten. Ställe und Bereiche von Privatpferden dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden. Zu Pferden werden sichere Abstände eingehalten; Tore und Türen werden nach Anweisung geschlossen. Rennen, Schreien und unbeaufsichtigter Umgang mit Pferden sind zu unterlassen. Bei akuter Gefahr darf die unterrichtende Person die Teilnahme an einer Tätigkeit sofort unterbrechen oder ein Kind von ihr ausschließen. Bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen werden die weiteren Schritte mit der sorgeberechtigten Person geklärt; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Lange Haare sind bei Tätigkeiten mit Pferden zusammenzubinden. Schmuck und lose Kleidung sind abzulegen oder zu sichern, wenn die unterrichtende Person dies aus Sicherheitsgründen verlangt. Jedes Kind bringt einen eigenen passenden, unbeschädigten Reithelm mit. Beim Reiten muss er getragen werden; bei sonstigen Tätigkeiten mit Pferden entscheidet die unterrichtende Person situationsbezogen über eine Helmpflicht. Geschlossene, feste Schuhe sind für jeden Termin erforderlich. Mit offenen Schuhen ist eine Teilnahme an Tätigkeiten mit Pferden nicht möglich. Beim Reiten mit Sattel und Steigbügeln sind geeignete Schuhe mit Absatz erforderlich; abhängig vom Ausbildungsstand können zusätzlich Reitschuhe und Chaps verlangt werden. Sind Kleidung oder Ausrüstung für eine geplante Tätigkeit ungeeignet, bestimmt die unterrichtende Person eine sichere alternative Tätigkeit im Rahmen des Ausbildungskonzepts oder schließt die betreffende Tätigkeit aus.
9. Gesundheit und Notfälle
Vor dem ersten Termin teilt die sorgeberechtigte Person alle für eine sichere Teilnahme und Hilfe im Notfall erforderlichen gesundheitlichen Informationen schriftlich und gesondert mit. Dazu gehören insbesondere relevante Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, Medikamente und körperliche oder andere Einschränkungen. Änderungen sind vor der nächsten Teilnahme mitzuteilen. Erforderliche Notfallmedikamente, eine verständliche schriftliche Handlungsanweisung und erreichbare Notfallkontakte werden individuell abgestimmt. Bei einem Notfall wird Erste Hilfe geleistet, nötigenfalls der Rettungsdienst gerufen und die sorgeberechtigte Person verständigt. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten wird gesondert datenschutzrechtlich erläutert.
10. Versicherungen, Risiken und Haftung
Der Umgang mit Pferden und das Reiten bringen auch bei sorgfältiger Anleitung typische Risiken mit sich. Die sorgeberechtigte Vertragsperson bestätigt bei der Buchung eines Kennenlerntermins beziehungsweise in der Aufnahmevereinbarung, dass für das Kind eine private Unfallversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung bestehen, die die Teilnahme beziehungsweise das jeweilige Risiko abdecken. Die Familie klärt den konkreten Umfang ihres Versicherungsschutzes mit ihrem Versicherer.
Die gesetzliche Haftung von Elisabeth Müller und der von ihr eingesetzten Personen bleibt bestehen. Insbesondere werden Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch schuldhafte Pflichtverletzung sowie wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Voraussetzungen; eine Begrenzung darf wesentliche Vertragspflichten nicht aushöhlen. Die gesetzliche Tierhalterhaftung bleibt unberührt. Eigenes Verhalten des Kindes und die Beachtung der Sicherheitsanweisungen werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Für Schäden, die ein Kind Dritten oder deren Eigentum zufügt, richten sich die Ansprüche und die Verantwortlichkeit des Kindes, seiner Sorgeberechtigten und von Elisabeth Müller nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Persönliche Gegenstände
Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Mobiltelefone und Ausrüstung bleiben in der Obhut der Teilnehmenden beziehungsweise ihrer sorgeberechtigten Vertragsperson. Sie sind nach dem Termin wieder mitzunehmen. Elisabeth Müller übernimmt keine gesonderte Verwahrung für auf dem Hof zurückgelassene Gegenstände. Für Verlust oder Beschädigung haftet Elisabeth Müller nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sie oder von ihr eingesetzte Personen den Schaden zu vertreten haben.
12. Aufnahmen und Veröffentlichung
Aufnahmen von Elisabeth Müller, Kindern, anderen Personen und ihrem Unterricht sowie Veröffentlichungen solcher Aufnahmen bedürfen vorab der erforderlichen Zustimmung der betroffenen Personen beziehungsweise Sorgeberechtigten. Die Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen des Kindes durch Elisabeth Müller für Website, soziale Medien oder Werbung wird ausschließlich in einer gesonderten, freiwilligen und widerruflichen Einwilligung geregelt. Die Teilnahme am Unterricht hängt nicht von dieser Einwilligung ab.
13. Gesonderte Veranstaltungen
Für öffentlich angebotene Einzelveranstaltungen gelten diese allgemeinen Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsregeln entsprechend. Inhalt, Dauer, Preis einschließlich Umsatzsteuer, Zahlung, Teilnahmebedingungen und etwaige Storno- oder Umbuchungsmöglichkeiten werden vor der verbindlichen Buchung beim jeweiligen Angebot gesondert angegeben. Für eine Veranstaltung werden keine Stornobedingungen des Kennenlerntermins oder Laufzeitregeln des Jahresausbildungsplatzes stillschweigend übernommen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für die Verträge gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die sorgeberechtigte Vertragsperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15. Individuelle Vereinbarungen und Ergänzungen
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten werden. Gesetzlich vorgeschriebene Formen bleiben unberührt.
16. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der betroffenen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 28. September 2026